gefragt von administrator am 30.11.1999

vermieter fordert mängel beseitigung nach abnahme ohne mänge

Hallo!
Die Überschrift ist etwas verwirrent, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Habe letzte Woche meine Whg. zurückgegeben.
Das Abnahmeprotokoll wurde von beiden Parteien unterzeichnet.
Jeder Raum war "z.Zt ohne erkenbare Mängel"
Zwei Tage später, stand laut Aussage des Vermieters die Sonne anderst und alle Mängel waren plötzlich erkennbar.
Wir haben wohl schlecht gemalert......
Kommt er damit vor durch oder ist das Protokoll maßgebend und dies ein risiko des Vermieters wenn er Mängel übersieht?????
Habe klar gemacht, das ich nichts nachbessern werde.
Nun muß ich wohl meine Kaution "einklagen".
Was sagt ihr?
Stichwörter: abnahme + ohne + beseitigung + vermieter + fordert

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