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heiko1983 hat diese Frage gestellt
Ich hatte für zwei Jahre eine Mietwohnung, im 1.Jahr ging mein Türschloss kaputt. Im Zylinder war eine Schließfeder defekt, es handelt sich hier bei um einen technischen Defekt, das ich auch schriftlich von einer Schliess & Sicherheitstechnik Firma bestätigen lies.
Ich merkte das daran, das mein Schlüssel nicht mehr ins Schloss passte, darauf hin, informierte ich meine Vermiter. Meine Vermieterin meinte sich um das Problem kümmern zu können und fuhr zu mir an die Wohnung. Sie probierte mit ihrem Schlüssel das Schloss zu öffnen, was ebenfalls nicht gelang. Dann meinte sie, das sich der Hausmeister darum kümmern soll. Der Hausmeister wiederum hatte keine Zeit, oder sonst was, auf jeden fall hab ich dann nach ca 5 Stunden warten meiner Vermieterin wieder angerufen und gemeint wenn da nicht bald was passiert, ruf ich dem Schlüsseldienst an und sie hat nur gesagt, das ich das machen sollte!!!
Das hab ich dann auch gemacht, der Spaß hat mich über 350€ gekostet und meine Vermieter sind nicht bereit das zu übernehmen.
Obwohl meine Vermieterin gemeint hat das ich das doch machen sollte!!!

Wer kann mir da helfen, wie ist das rein Rechtlich???

10 Kommentare zu „Schlüsselnotdienst”

Susanne Experte!

Sehr clever, dass Du Dir den Defekt hast schriftlich bestätigen lassen, das macht einiges einfacher.
Grundsätzlich muss der Vermieter für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufkommen, auch wenn er die Handwerker nicht bezahlt hat. Ich denke, dass 5 h eine ausreichende Wartezeit ist, wenn man durch den genannten Defekt nicht in die Wohnung kommt. Da hätte ja nun auch der Hausmeister nichts ausrichten können.
Wenn Du noch Mieter bist, solltest Du das Geld mit einer Miete verrechnen, ansonsten muss Du klagen und damit mit Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse gehen.

heiko1983

Und du bist sicher, das ich da eine Chance habe???
Auch wenn im Mietvertrag so was drin steht wie "Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§538BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen" oder "Der Mieter hat alle Teile der Mietsache, die beim Gebrauch seinem unmittelbaren unterliegen, so pfleglich zu behandeln, daß sie nicht beschädigt und nicht mehr als vertragsmäßig abnutzen"??? Ich kenn mich mit Mietrecht eig. überhaupt nicht aus und weiß nicht wie das jetzt aussieht für mich!!!

Susanne Experte!

Kosten von 350.- € kann der Vermieter auch nicht über die Kleinreparaturklausel auf den Mieter abwälzen.
Eine Kleinreparaturklausel ist nur gültig mit 2 facher Begrenzung, der Schadeneinzelfall, i.d.R. bis 100.- und die Höchstbegrenzung pro Jahr mit 8% der Jahreskaltmiete.
Da der von Dir genannte Schadeneinzelfall wesentlich höher liegt, muss der VM zahlen.
Da von Dir keinerlei Zahlen aus der Klausel genannt wurden, gehe ich davon aus, dass sie so nicht gültig ist.
Der VM kann nicht so pauschal seine Verantwortlichkeit auf den Mieter abwälzen.
Da bin ich mir sehr sicher!

heiko1983

und was würdest du an meiner Stelle jetzt machen???

Susanne Experte!

Das Problem ist: WEr klagt muss in Vorkasse gehen.
Ich hab auch noch nicht verstanden, ob Du dort noch wohnst oder nicht. Reden wir also von Deiner aktuellen Vermieterin:

Möglichkeit 1: Du setzt ein Schreiben auf in dem Du Deine Vermieterin darüber aufklärst, wie hier beschrieben, dass sie die Kosten zu tragen hat.
Du kündigst an, das mit der Miete zu verrechnen und ziehst die Kosten bei der nächsten Mietzahlung ab. Den Brief als Einwurfeinschreiben senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.

Möglichkeit 2: Wie 1, allerdings erst Rechtssicherheit erlangen, in dem Du die Frage bei www.frag-einen-anwalt.de gegen geringen Beitrag einstellst. Damit bist du dann auf der ganz sicheren Seite.

Möglichkeit 3: Du gehst zum Anwalt und lässte von dem ein Schreiben aufsetzen, dass sie Dir die Kosten zahlen soll. Der Anwalt kann das sicher noch besser begründen und muss auch den Mietvertrag prüfen bezüglich der Nichtigkeit der von Dir genannten Klauseln. Wenn sie nicht zahlt, musst Du klagen- ich gehe davon aus, dass sie dann auch die Anwaltskosten übernehmen muss.

Ich ganz persönlich habe eine Rechtschutzversicherung und bemühe meinen Rechtsanwalt.

Ghostraider Experte!

Steht das was Du da geschrieben hast wirklich im Mietvertrag ? ? ?

Also beim § 538 steht folgendes und das spricht nur für den Mieter.

§ 538
Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Also, wenn im Schloss ein Schaden eintritt den der Mieter nach Auskunft des Schlüßeldienstes nicht zu vertreten hat, also nichts dafür kann, hat der Vermieter die Kosten zu tragen.
Und wenn der Hausmeister nichts kommt weil er keine Zeit hat kann der Mieter einen Notdienst anrufen zumal er die Einwilligung des Vermieters auch noch bekommen hat.

Die Eigenen Kosten bei einer gültigen Kleinreparaturklausel würde sowieso nur höchstens 80 € betragen und alles was darüber ist zahlt der Vermieter.
Eine Teilverrechnung, also 80,00€ trägt der Mieter was drüber ist bezahlt der Vermieter geht nicht. Wenn der Betrag höher wie 80€ ist geht die Gesamtrechnung an den Vermieter.
Ich würde auch rechtsanwaltlichen Rat einholen und dann weiter handeln.

Gruß
ghost

heiko1983

Also ich bin nicht mehr in dieser Wohnung, bin schon seit Juli raus.

Und des steht so in dem Mietvertrag mit den Klauseln!!!

Ghostraider Experte!

Dann mal auf zum Anwalt und die Sache da abklären und sich gegen die Forderung wehren.

Nach meinem Ermessen brauchen Sie die Kosten nicht tragen und können ruhig schlafen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Ich hab das so verstanden, dass er bezahlt hat und das Geld von der ehem. VM haben will?

heiko1983

Dann hast du das auch richtig verstanden Susanne!!!
Ich hab das Geld bezahlt für den Notdienst und mein alter Vermieter will es mir nicht geben!!!

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