gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietminderung
Eigentlich wollen Sie ja nur, dass in Ihrer Wohnung alles funktioniert. Sonst ist die Rechnung einfach: Mangelhafte Wohnung, weniger Miete. Allerdings müssen Sie Ihrem Vermieter schon mitteilen, was in Ihrer Wohnung im Argen liegt. <br /><br />
Tipp! Rügen Sie den Mangel möglichst bald. Sie verlieren zwar heute in der Regel nicht mehr Ihr Minderungsrecht für die Zukunft, wenn sie den Vermieter nicht sofort benachrichtigen - trotzdem sollten Sie ihm die Chance geben, den Mangel schnell zu beseitigen. <br />
Ihre Rechte als Mieter <br />
Ihren Anspruch auf eine Wohnung ohne Mängel können Sie verblüffend einfach durchsetzen:<br />
Behalten Sie einen Teil der Miete ein. Dazu sind Sie unmittelbar nach Eintritt des Mangels bis zu seiner Beseitigung berechtigt.<br />
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Tipp! Seien Sie fair. Zahlen Sie die Miete unter dem Vorbehalt der baldigen Mängelbeseitigung zunächst weiter. Einbehalten können Sie Teile der Miete immer noch rückwirkend, wenn Ihr Vermieter Ihnen trotz Ihrer Fairness die kalte Schulter zeigt. <br />
Höhe der Mietminderung <br />
Wie viel vom vereinbarten Mietzins Sie Ihrem Vermieter für die mangelhafte Bleibe vorenthalten können, ist immer eine Einzelfallentscheidung.<br />
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Die Minderungsquote wird nach diesen Kriterien beurteilt: <br />
Art und Umfang des Mangels <br />
Dauer und Häufigkeit der Beeinträchtigungen <br />
welche Mieträume von dem Mangel betroffen sind <br />
jahreszeitliche Beeinträchtigung <br />
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Sitzen Sie also im Winter zwei Wochen im Kalten, müssen Sie darlegen, welche Räume Sie in welchem Umfang nicht nutzen konnten. Hier könnte die Mietminderung sogar gegen 100 Prozent tendieren.<br />
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Vergessen Sie alles, was Sie über Mietminderungstabellen und -quoten gelesen haben. Ihre Wohnung und Sie als Mieter sind so individuell, dass Sie in keine Tabelle passen. Die Gerichte beurteilen Ihre Situation immer am Einzelfall. Schätzen Sie die Einschränkung Ihres Wohnwertes und behalten Sie die Miete ein.<br />
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