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Kündigung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Das Amtsgericht Winsen/Luhe hat zur gleichen Rechtslage die Auffassung des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vertreten und in einem Beschluss vom 03.07.2003, Aktenzeichen 22 C 952/03, keinen Zweifel an seiner Rechtsauffassung gelassen, dass die Vereinbarung einer Kündigungsbefristung zwischen den Parteien wirksam ist. Dies müsse in jedem Falle gelten, wenn beide Parteien des Mietvertrages eine derartige Verzichtserklärung abgegeben haben. Auf den Willen des Gesetzgebers könnten sich die Vertreter der gegenteiligen Ansicht nicht berufen, weil es in der Gesetzesbegründung heißt, dass die Parteien „für einen vertraglich festgelegten Zeitraum das ordentliche Kündigungsrecht beiderseits ausschließen“ können (Bundestag-Drucksache 439/00, Seite 177).<br />
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Abzuwarten bleibt jetzt die höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Möglicherweise wird das Landgericht Hamburg den Prozess des Abendblatt-Lesers aussetzen bis zum Bekanntwerden der zu erwartenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs.<br />
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Stichwörter: kündigung

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