gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsbesichtigung

Fotos während der Besichtigung dürfen nur mit Erlaubnis des Mieters gemacht werden. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 2515/97, aus: WM 1998, S. 343)<br />
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Soll mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigt werden, sind einem berufstätigen Mieter drei Besichtigungen im Monat zumutbar, wobei jeder Besuch bis zu 45 Minuten dauern darf. (LG Frankfurt/Main, Az. 2/17 S 194/01, aus: NZM 2002, S. 696)<br />
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Der Mieter darf den Kaufinteressenten auf vorhandene Wohnungsmängel hinweisen. (OLG Celle, aus: WM 1991, S. 538)<br />
Stichwörter: wohnungsbesichtigung

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