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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, Nachdem ich aus meiner Wohnung ausgezogen bin, habe ich eine Mängelliste mit Frist von 4 Werktagen vom Anwalt des Vermieters erhalten. Habe den Anwalt direkt angerufen und um die Schlüssel gebeten....einen Tag vor Fristablauf hat der Anwalt mich angerufen und mir mitgeiteilt, das ich die Schlüssel beim Vermieter anfordern muss. Am letzten Tag der frist hatte mich dann der vermieter angerufen um mit mir die Wohnung zu begehen, da ich aber an diesem Tag nicht konnte, musste ich ablehnen und bat den Anwalt um eine Fristverlängerung(schriftlich). Die natürlich abgelehnt wurde. Jetzt hat der vermieter einen neuen Teppich verlegt(der alte war schon neun Jahre alt) die Wände mit Nikotinabweisender Farbe streichen lassen, obwohl ich mich an die im Mietvertrag vereinbarten Zeiten gehalten hatte. Er hat die Balkontüre, die nicht mehr isolierte austauschen lassen,(stand allerdings nicht in der Mängelliste) hatte ihn 4 Jahre zuvor darauf hingewiesen das sie kaputt ist, aber nichts geschah.... jetzt die dicke Rechnung von 6000.- Euro, muss ich die jetzt wirklich bezahlen??????? Kann doch nicht sein, das mir die schlüssel nicht ausgehändigt werden und ich jetzt zahlen soll?????
Stichwörter: hilfe + renovierung + auszug + brauche + dringend

3 Kommentare zu „Renovierung nach Auszug Brauche dringend Hilfe”

tenant61 Experte!

. ich hab dazu noch ein paar fragen.
wie war denn der zeitliche ablauf? wann ist die kündigungsfrist abgelaufen? wann hast du die schlüssel abgegeben (und warum)? handelte es sich bei der 4-tagesfrist bereits um eine nachfrist oder wurde diese frist erstmals genannt (in dem fall wäre sie m.e. unangemessen kurz)? was sagt der mietvertrag zu den schönheitsreparaturen?

vorab schon mal als allgemeine info: der vermieter muss dem mieter die durchzuführenden arbeiten schriftlich mitteilen; dabei muss er eine angemessene frist und eine nachfrist setzen und androhen, die arbeiten nach ablauf der nachfrist zu lasten des mieters zu beauftragen. arbeiten, die er nicht gefordert hat, gehen auch nicht zu deinen lasten. wenn er alte sachen wegen schäden gegen neue austauscht muss er einen abzug "neu für alt" anrechnen; dabei wird das alter der getauschten sache zu der zu erwartenden lebensdauer ins verhältnis gesetzt; so können die zu deinen lasten gehenden kosten ermittlet werden. der umfang der renovierungsarbeiten hängt von den vertraglichen vereinbarungen ab; dazu müsste man mehr details wissen.

fin Experte!

Die Balkontüre müssen Sie auf keinen Fall bezahlen, denn das fällt nicht in Ihren Befugnisbereich, da Eigentum des Vermieters. Wenn er eine neue Balkontür bestellt und einbauen lässt so muss er diese auch bezahlen.
Anders nur bei eindeutiger Beschädigung durch den Mieter.
Beim Streichen müssen Sie nur das machen was in Ihrem Mietvertrag bei Auszug steht. Eine Nachfrist von 4 Tagen erscheint auch mir viel zu gering. Der Vermieter muss Ihnen da eine längere Frist einräumen.
Also vorerst nichts bezahlen und besser vom Anwalt beraten lassen.

tina67

Also, habe die Kündigungsfrist eingehalten, da der vermieter nicht da war, wurde ich aufgefordert, die Schlüssel bei der Hausverwaltung abzugeben. Nach 3 Wochen habe ich dann die Mängelliste bekommen und die Frist von 4 Werktagen. Da mir der Schlüssel ja nicht ausgehändigt wurde, ahbe ich dann um Fristverlängerung gebeten, die mir nicht gewährt wurde.
Im MV steht das ich die Schönheitsreparaturen im Bad und KÜCHE ALLE 3 jahre und im Wohnzimmer und Schlafraum alle 5 jahre durchzuführen hätte, was ich auch gemacht habe.

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