gefragt von administrator am 30.11.1999
Waschmaschine
AbstandsvereinbarungEine Abstandsvereinbarung liegt auch dann vor, wenn der Vertragspartner des Wohnungssuchenden wie ein Mieter oder als Lebensgefährte des formellen Mieters in der Wohnung lebt und die Abstandssumme dem formellen Mieter zukommen soll. Die Abstandsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden darüber, daß eine vom bisherigen Mieter für die frühere Wohnungsvermittlung gezahlte Maklerprovision diesem vom Wohnungssuchenden erstattet wird, ist mangels Gegenleistung bei freiwilligem Auszug des bisherigen Mieters unwirksam. (LG Bonn, Urteil vom 11. 6. 1997 5S 22/97)
