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Staffelmiete Mieterhöhung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Außenjalousien

Der Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(AG Zeitz, Urteil vom 16. 9. 1997 -4 C 297/97)
Stichwörter: staffelmiete + mieterhöhung

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