Staffelmiete Mieterhöhung
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Außenjalousien
Der Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(AG Zeitz, Urteil vom 16. 9. 1997 -4 C 297/97)