gefragt von administrator am 30.11.1999

Staffelmiete Mieterhöhung

Außenjalousien

Der Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(AG Zeitz, Urteil vom 16. 9. 1997 -4 C 297/97)
Stichwörter: mieterhöhung + staffelmiete

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