gefragt von administrator am 30.11.1999
Staffelmiete Mieterhöhung
AußenjalousienDer Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(AG Zeitz, Urteil vom 16. 9. 1997 -4 C 297/97)
