gefragt von administrator am 30.11.1999
Hausmeisterkosten
Balkon - Auf dem Balkon darf ungestört gepafft werdenWenn auch "nicht zu verkennen" ist, dass Tabakrauch von Nichtrauchern als "störend und lästig empfunden" wird, kann eine - wenn auch zu Migräneanfällen neigende - Frau ihrem Nachbarn nicht verbieten, auf seinem Balkon Zigarren zu rauchen, weil das geltende Recht tabakfreies Wohnen in einem Mehrfamilienhaus nicht gewährleistet.
(Amtsgericht Bonn, 6C 510/98)
