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flysky hat diese Frage gestellt
Hallo erst mal,
Also in meinem Mietvertrag steht das ich ein Dreimonatiges Kündigungsrecht habe.Unter dem nächsten Punkt steht das sich meine Kündigung nach 5 Jahren Mietdauer um drei Monate verlängert.
So nun zur meinen fragen:
1. ich bin am 01.01.2005 Eingezogen also wäre amm 01.01.2010 meine 5 Jahre als Mieter voll. Ist das rechtens das sich meine Kündigungsfrist verlängert??
2.Und wann reicht es wenn ich meine Kündigung abschicke um nicht ein halbes Jahr Kündigungspflicht zu haben ?? Zählen die Kündigungsmonate mit zum Mietverhältnis??

2 Kommentare zu „Kündigungsverlängerung?”

Berthelstal Experte! 26.11.2009 08:33

Die Kündigungsfristen, welche Sie anführen wurden vor einigen Jahren geändert. Für Mieter gilt generell nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die in Ihrem Mietvertrag genannten Fristen sind somit gegenstandslos.

flysky 26.11.2009 15:14

Alles klar danke für diese Auskunft das macht einen gleich viel ruhiger !!!

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