gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkaution

Beheizung im Winter

Der Vermieter ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, a) daß in der Mietwohnung in den Wintermonaten in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr auch bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius durch die Zentralheizung eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden kann,

b) daß es bei geöffneten Heizkörperventilen nicht zu einem starken Rauschen und Knistern in den Heizkörpern und Heizungsrohren in der Wohnung des Mieters kommt. (AG Hamburg, Urteil vom 8. 3. 1995 -41aC 1371/93)
Stichwörter: mietkaution

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