gefragt von administrator am 30.11.1999

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Bereicherungsanspruch des Mieters bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Ist in einem auf längere Zeit fest abgeschlossenen Mietvertrag vorgesehen, dass der Mieter entschädigungslos Leistungen für das Mietobjekt zu erbringen hat, so kann bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Bereicherungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter gegeben sein, der darauf beruht, dass der Vermieter vorzeitig in den Genuss des durch die Mieterleistungen geschaffenen erhöhten Ertragswerts gelangt. Die Höhe dieses Anspruchs bemisst sich nicht nach den vom Mieter aufgewandten Kosten; sie bestimmt sich vielmehr gem. § 818 II BGB danach, inwieweit der Vermieter durch die Investitionen in die Lage versetzt wird, bei einer anderweitigen Vermietung die fraglichen Leistungen gewinnbringend zu nutzen. (Leitsatz der Redaktion) BGH, Urt. v. 25.10.2000 - XII ZR 136/98 (Bremen)
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Undichte Faßade und nicht vernünftig schließende Fenster
wer muss Fenster putzen????????????? HILFE!
Undichte Fenster!!! Vermieter lässt sie so
Fenster in der gesamten Wohnung sind undicht