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Rohrreinigung bezahlen?

 Kaffeebohn hat diese Frage am 23.10.2008 gestellt
Hallo!
Ich habe gerade ein Problem.
Neulich gab es in unserer Wohnung eine Verstopfung eines Rohres. Diese habe ich meinem Vermieter gemeldet, welcher daraufhin eine Firma mit der Reinigung beauftragte. Soweit alles gut.
Der Reiniger meinte, die Rohre seien sehr schlecht verlegt, es könne öfter zu verstopfungen kommen.
Grund für die Verstopfung war kein Gegenstand, sondern eine zu schlechte Neigung im Rohr o.Ä.
Nun habe ich in meinem Mietvertrag folgende Klausel:

§25 Sonstige Vereinbarungen
- Der Mieter verpflichtetr sich, Verstopfungen des WC, der Spüle und der Becken auf seine Kosten beseitigen zu lassen.

Die Rechnung hat er mir zukommen lassen. Nun habe ich in vielen Foren gelesen, dies sei nicht zulässig, da der Paragraph ungültig sei.

Trifft dies in diesem Fall tatsächlich zu?

Vielen Dank schon im Vorraus für Ihre Antworten,

Tobias Schaber
Stichwörter: rohrreinigung + rohrverstopfung + rohr

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