gefragt von administrator am 30.11.1999

Nutzungsentschädigung

Einliegerkündigung - nicht bei 3. Wohnung

Eine die sog. Einliegerkündigung ausschließende dritte Wohnung im Haus ist auch dann gegeben, wenn der Bau dieser Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses begonnen war und sich die Fertigstellung bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Vermieters verzögert hat.(AG Marl, Urteil vom 26. 2. 1997 - 9C 726/96)
Stichwörter: nutzungsentschädigung

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