gefragt von administrator am 30.11.1999
Instandhaltung
Isolierverglaste Fenster anstatt vorhandener Doppelkastenfenster muss der Mieter nicht dulden. Unerheblich ist hierbei das Alter der Fenster (hier: über 100 Jahre) und ihr regelmäßig anfallender Reparaturbedarf (hier: alle 3 Jahre). (AG Berlin Mitte, Az. 6 C 23/02, aus: MM5/03, S. 47)<br /><br />
Ohne Zustimmung der Mieter darf der Vermieter vorhandene Holzkastendoppelfenster nicht durch Isolierglasfenster ersetzen. Auch nicht im Rahmen der Instandsetzung. Sind vorhandene Holzkastendoppelfenster nicht mehr zu reparieren, müssen neue Holzkastendoppelfenster eingebaut werden; denn der Austausch gegen Isolierglasfenster stellt eine Veränderung der Mietsache dar, wozu der Vermieter nicht befugt ist. Grund: die Fenster sehen anders aus, öffnen sich anders, vor allem weiter in den Raum hinein, und erfordern anderes Lüftungsverhalten. (LG Berlin, Az. 62 S 238/01, aus: MM 3/02, S. 37) <br />
