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Taubenplage

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Maßnahmen gegen Tauben sind Sache des Haus- oder Wohnungseigentümers.<br />
Ein Mieter fühlte sich im aktuellen Fall durch die nistenden Vögel und den Kot gestört. Er forderte seinen Vermieter auf, ein Taubenschutzgitter anzubringen, dieser lehnte jedoch ab. <br />
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Die Richter gaben dem Kläger recht, denn für die Gestaltung der Fassade sei der Hausbesitzer zuständig. Er müsse dafür Sorge tragen, daß die Unannehmlichkeiten beseitigt werden.<br />
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Bayerisches Oberlandesgericht, RE-MIET 2/98<br />
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Stichwörter: taubenplage

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