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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die bei einer Bank angelegte Mietkaution gehört zum Vermögen des Mieters. Der Vermieter darf daher die abgeführte Kapitalertragsteuer nicht in seiner Steuererklärung angeben.<br />
<br />
(Amtsgericht Büdingen, 2 C 489/95)<br />
Stichwörter: kaution + zinscoupon

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