gefragt von administrator am 30.11.1999

BGB § 535 bis 580 im Mietrecht

Bürgerliches Gesetzbuch - Das neue Mietrecht
Änderungen Mietrecht

Der Bundesrat hat am 11. Mai die Reform des Mietrechts verabschiedet.
Das neue Mietrecht ist am 1. September 2001 in Kraft getreten.


Die wesentlichen Änderungen des neuen Mietrechts:


1. Mieterhöhungen: Statt bisher 30 % darf die Miete künftig alle drei Jahre nur noch um 20 % steigen.

2. Kündigungsfrist: Für Mieter soll sie auf drei Monate gesenkt werden. Für Vermieter beträgt sie - je nach Dauer des Mietverhältnisses - künftig 3, 6 bzw. 9 Monate.

3. Mietspiegel: Einführung eines so genannten qualifizierten Mietspiegels. Dieser Mietspiegel muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Gemeinden, Interessenvertretern von Mietern und Vermietern anerkannt sein.

4. Modernisierungskosten: Weiterhin Erhöhung der Miete um 11% auf die Wohnung entfallend
Stichwörter: bgb + mietrecht + §

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