Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nebenkosten, Kündigung und mehr <br />
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Das ist mein gutes Recht – die meisten Prozesse bei deutschen Gerichten (19,09 %) werden wegen Mietstreitigkeiten ausgefochten. <br />
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Nr. 1 sind immer die Nebenkosten <br />
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Obwohl die Mieten in letzter Zeit nachgegeben haben, wird das Wohnen immer teurer, weil die Nebenkosten und die immens gestiegenen Gebühren oft so hoch wie eine zweite Miete sind. Wie der Dt. Mieterbund schätzt, ist außerdem jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Wer sich dagegen wehren will, muss also genauestens prüfen und seine Rechte kennen. <br />
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Hier einige wichtige Punkte, die immer zu Streitfällen führen: <br />
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Der Vermieter rechnet Verwaltungskosten, Bankgebühren, Telefon etc. ab.- Darf er das? <br />
Auf keinen Fall, so der Dt. Mieterbund. <br />
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Grundsätzlich muss der Mieter nur Nebenkosten zahlen, wenn er sich im Mietvertrag dazu verpflichtet hat. Laut Gesetz darf der Vermieter 17 Gebühren auf den Mieter umlegen: <br />
1. Heizung und Warmwasser <br />
2. Grundsteuer <br />
3. Wasser <br />
4. Abwasser <br />
5. Fahrstuhl <br />
6. Straßenreinigung <br />
7. Müllabfuhr, wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht) <br />
8. Hausreinigung <br />
9. Ungezieferbeseitigung <br />
10. Gartenpflege <br />
11. Schornsteinfeger (Messung und Reinigung) <br />
12. Beleuchtung (wenn vom Mieter selbst gezahlt wird (Möglichkeit besteht) <br />
13. Versicherung <br />
14. Hausmeister <br />
15. Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel <br />
16. Gemeinschaftswascheinrichtungen <br />
17. Schwimmbad, Sauna <br />
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Nicht berechnen darf er: <br />
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1. Verwaltungskosten <br />
2. Reparaturkosten <br />
3. Mietausfallkosten <br />
4. Umweltschädenversicherung <br />
5. Pförtnerkosten <br />
6. Überwachungskosten <br />
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TIP: <br />
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Posten ”sonstige Betriebsausgaben” sollte auf versteckte Kosten überprüft werden. <br />
Der Vermieter akzeptiert keinen Nachmieter, obwohl drei vorgeschlagen wurden. Muss er nicht! <br />
Nur wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Ohne Nachmieterklausel bleibt es bei der vereinbarten Kündigungsfrist. Nur bei wichtigen Gründen (berufliche Versetzung, Um-zug wegen schwerer Krankheit, z.B. Pflegeheim, Familiennachwuchs oder Heirat) muss ein Nachmieter akzeptiert werden. <br />
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Der Vermieter will auf Kosten des Mieters die Wohnung von einem Malerbetrieb reno-vieren lassen. <br />
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Der Vermieter kann nur eine fachgerechte Renovierung verlangen. <br />
Laut Gesetz wären Renovierungen und Schönheitsreparaturen grundsätzlich Sache des Ver-mieters. Soweit sie im Mietvertrag vereinbar sind, muss sie aber der Mieter durchführen. <br />
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Für das Streichen von Wänden und Decken, Türen und Fenstern von innen gibt es Fristen: <br />
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• Küche und Bad alle 3 Jahre <br />
• Wohn-, Schlafräume, Flur, Diele und Toiletten alle 5 Jahre <br />
• Sonstige Nebenräume alle 7 Jahre <br />
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Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen, soweit nicht vom Mieter verschuldet, muss der Vermieter tragen. <br />
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Kündigung wegen Eigenbedarfs. Wann muss man nicht ausziehen? <br />
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Selbst wenn wirklich Eigenbedarf vorliegt, können Mieter im Härtefall eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Härtefälle sind: <br />
• Fehlende Ersatzwohnung <br />
• Hohes Alter <br />
• Invalidität <br />
• Schwangerschaft <br />
• Lange Mietdauer. <br />
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Widersprechen Sie grundsätzlich 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. <br />
Stichwörter: tricks + vermieter

0 Kommentare zu „Tricks der Vermieter”

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