Ghostraider
Ja, sooo kompliziert ist es glaube ich auch nicht.
Wenn Sie das Haus in Mietkauf übernehmen, bezahlen Sie monatlich mit der Miete den Kaufpreis des Hauses ab.
Anders ausgedrückt, Sie kaufen ein Haus auf Raten.
Ob der (Noch)Eigentümer jetzt noch für Reparaturarbeiten gerade stehen muss denke ich mal nicht, da Sie das Haus so gekauft haben wie es ist. Wäre der Eigentümer noch für Reparaturen zuständig wäre der Kaufpreis bestimmt um einige Tausend Euro teurer.
Mit der Änderung des Mietvertrags wurde meiner Ansicht nach nur die Rate runter gesetzt, aber der eigentliche Vertrag hat soweit weiter Bestand.
Das sich der Vermieter/Verkäufer die Hände reibt ist klar, denn er hat seine Bruchbude preiswert veräußert und brauch keine Reparaturen sprich allein die Dacherneuerung durchführen.
Auch die Heizung müssen Sie als spätere Eigentümer selbst einbauen da diese später auch Ihnen gehört.
Wie gesagt kommen Sie selbst für alle Mängel auf und können keine Mietkürzung durchführen oder wie Sie schreiben keine Miete zahlen.
Sollten Sie die Miete zurück halten, halten Sie eine Rate zurück.
Ich denke das Sie nur aus dem Vertrag rauskommen wenn Sie den Kaufvertrag auflösen und würde Ihnen nur den Weg zum Rechtsanwalt anraten, denn Vertrag ist Vertrag und daher schlecht auflösbar.
Wenn Sie einen Käufer für das Haus finden und dieser übernimmt den bestehenden Vertrag mit Einverständnis des Vermieters/Verkäufers könnten Sie aus dem Vertrag raus kommen, aber darüber kann Ihnen ein Rechtsanwalt besser etwas sagen, da dies hier nur meine Meinung zu dem ist was ich daraus lese.
Gruß
ghost
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