gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovieren

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Mieter renoviert ohne zu müssen: Sein Pech? <br />
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Was die Gerichte sagen, wer jetzt zum Pinsel greifen muss <br />
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Haben Sie in Ihrem Mietvertrag die Renovierungspflicht nicht auf Ihren Mieter übertragen, müssen Sie nach Ablauf der üblichen Renovierungsfristen Ihrem Mieter die Wohnung streichen.<br />
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So will es das Gesetz! Eine Mieterin aus Berlin pochte auf die Renovierung  obwohl sie bereits 2- bis 3-mal selbst renoviert hatte. (LG Berlin, Urteil v. 15.1.2002  65 T 104/01, NZM 2002, S. 946).<br />
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Der Vermieter ließ gerichtlich klären, ob die Mieterin Ihren Renovierungsanspruch dadurch verwirkt hatte. Schließlich hatte Sie ja selbst schon 2- bis 3-mal zu Farbe und Pinsel gegriffen, dann könne Sie das auch wieder tun!<br />
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Das Gericht sah es anders. Trotz dem mehrmaligen Renovieren auf eigene Faust, blieb es dabei: Die Renovierungspflicht blieb wegen der fehlenden Renovierungsvereinbarung am Vermieter hängen!<br />
Quelle:Steuernetz.de <br />
Stichwörter: renovieren

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