gefragt von administrator am 30.11.1999

Warmes Wasser

Wenn der Mieter den Warmwasserhahn aufdreht, erwartet er, dass dort auch sofort warmes Wasser rauskommt. Muss er länger darauf warten, kann ihn dies bereits zur Mietminderung berechtigen.<br />
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Die "Warmwasser-Zeitgrenze" verläuft bereits bei 10 - 15 Sekunden. Spätestens so lange muss Ihr Mieter warten. Danach muss das aus dem Wasserhahn strömende Wasser 40 °C warm sein.<br />
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Ein Mieter aus Berlin zeigte sich beim Warten etwas ungeduldig - zu Recht, wie ihm das Gericht bestätigte (LG Berlin, Urteil v. 28.8.2001 - 64 S 108/01, GE 2001, S. 1607). Sein Wasser erwärmte sich erst nach einem Vorlauf von 70 Litern auf gerade mal 37 °C.<br />
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Ein Mietminderungsgrund! Die Gerichte sprachen dem Mieter satte 5 % Mietminderung zu.<br />
Quelle:Steuernetz.de
Stichwörter: warmes + wasser

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