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Renovierungskosten

 dahlmannstrasse hat diese Frage am 17.08.2011 gestellt
Hallo liebe Alle,

ich habe eine dringende Frage hier:

1. Zu meinem Zustand: Eingezogen bin ich in die Wohnung am 01.01.2011 und ausgezogen am 31.07.2011

2. Zu Streit: der Vermieter hat mich gestern informiert, dass ich die Renovierungskosten in Höhe von €1200 tragen muss, was den Anstrich der Wand/ Decke, Verbesserung von Boden sowie Anstrich von Tür betrifft

3. Zum Vertrag:
- Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: Küche, Bad, WC...... alle 3 Jahre
- Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im Allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen zu zahlen

Daher hätte ich gerne fragen, ob ich hier eigentlich nur die anteilige Kosten für die Renovierungsarbeit tragen muss, was ca.10%-20% von der Rechnung €1200 entspricht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

3 Kommentare zu „Renovierungskosten ”

 Balkonexperte Experte!
17.08.2011 14:12

Da die angegebenen Fristen nicht starr, sondern durch die Anfügungen:

das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen

auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abzielen, ist dadegen nichts einzuwenden.

Hier dürften nur anteilige Kosten anfallen, bzw. der Mieter kann und sollte selbst tätig werden.

 dahlmannstrasse
17.08.2011 16:06

Lieber Balkonexperte,

Vielen Dank für deine Antwort! Weisst du vielleicht auch, wie kann man den Renovierungsbedarf bzw. Unerheblichkeit der Räume definieren? Reicht die einseitige Aussage vom Vermieter, wo eigentlich renoviert werden sollen?
Bei der Wohnungszurückgabe sind folgendes notiert: Boden leicht beschädigt, 2 Wände sind fleckig.
In der Rechnung steht jedoch, dass die ganze Wohnung gestrichen, Tür lackiert und Boden/ Wand verbessert werden sollen.
Ist der Vermieter überhaupt erlaubt, Renovierungsarbeit vorzunehmen, die keine Mängel bei der Übergabe waren?
Vielen Dank!

 Gotthilf Experte!
17.08.2011 17:13

Die anteiligen Kosten entsprechend dem halben Jahr fallen an. Dazu gehört jedoch nicht der Fussboden.
Der Fussboden ist "besenrein" an den Vermieter zu übergeben (oder gestaubsaugt).

Schönheitsreparaturen, also Renovierungsarbeiten sind unabhängig davon, welche Mängel beim Einzug vorhanden waren.

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