Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
tinadarina hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,

ich ziehe am 14. März aus meiner jetzigen Wohnung aus, die ich am 1. August letzten Jahres bezogen habe.

Meine Vermieterin fordert nun von mir, die Wohnung beim Auszug zu streichen. Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

"Aufgrund des frisch renovierten Übergabezustands wird mit dem Mieter vereinbart, dass beim Auszug alle Wände und Decken mit weißer Dispersionsfarbe fachlich einwandfrei von einer Fachfirma auf Kosten des Mieters gestrichen werden. Teppichboden ist bei Auszug zu reinigen. Aufgrund des Umstandes, dass der Mieter ungeachtet der Mietdauer und der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen diese Arbeiten beim Auszug erbringen muss, verzichtet der Vermieter auf die Schönheitsreparaturen wärhrend des laufenden Mietverhältnisses."

Ist die rechtliche Lage tatsächlich so, dass ich renovieren muss, selbst nach so kurzer Zeit (keine sichtbaren Abnutzungen der Wände vorhanden)? Dass die Klausel mit der Fachfirma unwirksam ist, habe ich mittlerweile herausgefunden.

Zusätzlich habe ich von meiner Vermieterin erfahren, dass sie nach meinem Auszug den Teppichboden raus- und einen Laminatbelag reinlegen möchte. Nun habe ich den Verdacht, dass ich ihr die Wohnung noch schön renovieren soll ("Bitte machen Sie beim Streichen dann die Fußleisten ab" ;) , was sie sonst ja selbst machen müsste...

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Herzliche Grüße,
Tina

2 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen nach kurzer Mietzeit?”

edy Experte! 18.02.2010 14:03

Hallo Tina,
siehe hier:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7456/recht_aid_133352.html

Würde den VM auch mal hierauf hinweisen:
Tipp: Wer aufgrund einer unwirksamen Klausel renoviert hat, kann von seinem Vermieter noch drei Jahre nach seinem Auszug Erstattung für seine Aufwendungen verlangen (BGH, Az. VIII ZR 302/07).


lg
edy

Errick aktiver Benutzer 19.02.2010 09:41

Die Renovierungsklausel ist unwirksam, daher müssen Sie nicht renovieren.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.