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Schlüsselübergabe

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Ja, wenn der Dritte (z.B. früherer Mieter, Hausverwalter, Makler) im Einvernehmen mit dem Vermieter handelt. Andernfalls hat der Vermieter seine Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung nicht erfüllt.
Stichwörter: schlüsselübergabe

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