gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsschlüssel

Nein, es sei denn, daß der Mieter dies ausdrücklich gestattet.<br />
Quelle: Amtsgericht Tecklenburg<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, S. 579 <br />
Stichwörter: wohnungsschlüssel

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