Herzlich willkommen,
Gast
|
Jetzt registrieren
|
Login
Wohnungen
|
Mietrecht
|
Wohnung inserieren
Mietrecht
|
Frage stellen
gefragt von
administrator
am 30.11.1999
Hauswand streichen
Nein; hierbei handelt es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme.<br />
Quelle: Amtsgericht Bremerhaven<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1980, S. 14 <br />
Stichwörter:
hauswand
+
streichen
Antworten
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.
Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Streichen bei Auszug, -verputzen auch?
Streichen bei Auszug
besenrein, trotzdem Wände streichen ?
Wohnung streichen????
Einbrennlackierte Heizkörper streichen