gefragt von administrator am 30.11.1999

Hauswand streichen

Nein; hierbei handelt es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme.<br />
Quelle: Amtsgericht Bremerhaven<br />
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1980, S. 14 <br />
Stichwörter: hauswand + streichen

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