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Mietzins

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Die Miete bzw. der Mietzins ist das in der Regel monatlich fällige Entgelt, das der Mieter an den Vermieter für die Überlassung der Mietsache zu zahlen hat. Vgl. § 535 Abs. 2 BGB.
Stichwörter: mietzins

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