Mietwucher
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Mietwucher liegt vor, wenn die Miete in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters steht. Das ist dann der Fall, wenn das vom Mieter geschuldete Entgelt mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Vgl. § 291 Strafgesetzbuch.<br />
Quelle: Bundesgerichtshof<br />
Neue Juristische Wochenschrift 1982, S. 896 <br />