gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietwucher

Mietwucher liegt vor, wenn die Miete in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters steht. Das ist dann der Fall, wenn das vom Mieter geschuldete Entgelt mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Vgl. § 291 Strafgesetzbuch.<br />
Quelle: Bundesgerichtshof<br />
Neue Juristische Wochenschrift 1982, S. 896 <br />
Stichwörter: mietwucher

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Mietvertrag DDR, Mietwucher und Auskunftsklage
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