gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitmietvertrag

Einigen sich der Vermieter und Mieter bei einem befristeten Mietvertrag auf eine Mieterhöhung, so führt dies grundsätzlich dazu, daß der befristete Mietvertrag in einen unbefristeten umgewandelt wird (AG Tempelhof-Kreuzberg Urteil vom 30. Juni 1996 - 17 C 78/95).<br />
Stichwörter: zeitmietvertrag

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