gefragt von administrator am 30.11.1999

Undichte Tür

Unsere Frage ist nun ob wir die Miete einfach weiter mindern (gelesen habe ich von durchaus üblichen 20 Prozent) sollten oder nur eine Mängelanzeige mit entsprechender Frist aufgeben und natürlich wie oft wir nach verstreichen einer Frist mahnen müssen bevor wir selber einen Handwerker bestellen, der die Tür repariert, bzw. wie lange die Frist überhaupt sein muß die wir dem Vermieter zum beheben des Mangels einräumen müssen.....<br />
Wer Rat weiß meldet sich bitte bei Heidrun-von-Nieder-Nolten@web.de
Stichwörter: tür + undichte

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Undichte Faßade und nicht vernünftig schließende Fenster
Undichte Fenster!!! Vermieter lässt sie so
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