gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten

Er hat Anspruch auf Übersendung der Rechnungen und Verträge, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde lagen. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, die Belege kostenfrei zu übersenden (AG Hamburg-Wandsbek, Az. 716A C 132 / 00, aus: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 7 / 01, S. 362). Da es sich um eine umfangreiche Sammlung von Belegen handelte, konnte eine Gebühr von 50 Pfennig pro Kopie berechnet werden, womit nicht nur die Kopien sondern auch der Arbeitsaufwand abgegolten war.<br />
Quelle:meinberlin.de
Stichwörter: betriebskosten

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