gefragt von administrator am 30.11.1999

Teppichboden

Beim Auszug gehört es zu den Pflichten des Mieters, einen von ihm verlegten Teppichboden zu entfernen und den Fußboden wieder so herzurichten, wie er ihn zu Beginn des Mietverhältnisses angetroffen hat. Klebereste auf dem Fußboden müssen beseitigt werden (LG Köln, WM 88,111). Sind durch das Verkleben Beschädigungen am darunter liegenden PVC-Boden entstanden, muss der Mieter diesen Schaden ersetzen (LG Mainz, WM 96, 759;LG Mannheim, WM 76, 205). Schäden am PVC-Boden, die aus einem so genannten Weichmacher des nicht verklebten Teppichbodens herrühren, hat der Mieter hingegen nicht zu ersetzen. Ein Laie muss mit einem solchen chemischen Prozess nicht rechnen (LG Duisburg, WM 75, 189). <br />
Quelle: DMB <br />
Stichwörter: teppichboden

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Teppichboden
Teppichboden und Wohnungsabnahme
Teppichboden (Überschwemmungsschaden) und ander "T"
Teppichboden gekauft
Teppichboden