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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wird ein Mietshaus unter Zwangsverwaltung gestellt, muss sich der Zwangsverwalter auch um Jahre alte Betriebskostenabrechnungen kümmern. Daraus ergibt sich, dass er Mietern gegebenenfalls Abrechnungsguthaben zurückzahlen oder aber von ihnen Nachzahlungen fordern muss. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 333/02) weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. <br />
Ein Zwangsverwalter wird im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters eingesetzt. Mieten und Nebenkosten gehen dann direkt an den Zwangsverwalter. Der BGH entschied nun, dieser sei unabhängig vom Zeitpunkt seines Amtsantritts auch für lang zurückliegende Abrechnungszeiträume verantwortlich. Er müsse schon deshalb sämtliche anhängigen Abrechnungen erledigen, um eventuelle Nachforderungen an die Mieter im Interesse der Gläubiger des Vermieters geltend machen zu können<br />
Quelle:KSTA.de
Stichwörter: nebenkosten + zwangsverwalter

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