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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietrecht: Haben Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses drei Schlüssel erhalten, geben aber bei der Übergabe der Wohnung nach ihrem Auszug nur zwei zurück, so müssen sie dem Vermieter die Kosten ersetzen, die er aufwendet, um die Schließanlage der Wohnung auszutauschen. Das gilt auch dann, wenn die Mieter argumentieren, es sei seit Verlust des Schlüssels eine erhebliche Zeit vergangen, ohne dass Unbefugte die Wohnung betreten hätten. (Amtsgericht Münster, 48 C 2430/02) <br />
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Mietminderung: Stellt eine Mieterin Monate nach dem Einzug fest, dass ihre Wohnung statt der im Mietvertrag angegebenen 110 qm nur 89 qm groß ist, so kann sie die Miete (hier: 792 Euro) für die Zukunft entsprechend kürzen. Der Vermieter kann sich bei der Größenangabe nicht auf eine unverbindliche Objektbeschreibung berufen. Bei dem großen Unterschied zur tatsächlichen Quadratmeterzahl handelt es sich um einen "Mangel der Mietsache". (Landgericht Köln, 10 S 237/02) <br />
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Mietminderung: Fehlen nach vom Vermieter veranlassten Bauarbeiten in der Küche eines Mieters mehrere Fliesen im Spülbereich und verläuft ein Abwasser-Hauptrohr unverkleidet in der Küche an einer Wand entlang, so kann die Miete gemindert werden (hier: um zehn Prozent). Das gilt zumal dann, wenn der Vermieter auch nach über 24 Monaten die "unappetitlichen Stellen im Essens- und Gesellschaftsraum" immer noch nicht beseitigt hat. (Landgericht Hannover, 1 S 1703/01) <br />
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Lärmschutz: Ist der Betrieb eines Flughafens (hier: Berlin-Tegel) seit 1990 nicht unerwartet gestiegen, so dass weder Lärmbelästigung noch "Luftwirbelschleppen" (die zu Dachschäden eines anliegenden Hauses geführt haben sollen) über das erwartete Maß hinaus zugenommen haben, können Anwohner keine Flugverbote durchsetzen. (Oberverwaltungsgericht Berlin, 6 A 4/03; 6 A 8/03) <br />
Quelle:Welt.de<br />
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Stichwörter: urteile

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