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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug nicht renovieren, wenn sie regelmäßig Schönheitsreparaturen vorgenommen haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes wies der Informationsdienst «immobilien intern» in Düsseldorf hin. <br />
Die Richter stellten fest, dass der Mieter nur dann eine Endrenovierung vornehmen müsse, wenn er seiner Pflicht regelmässiger Schönheitsreparaturen nicht nachgekommen sei (Az.: VIII ZR 308/02). <br />
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Stichwörter: endrenovierung

0 Kommentare zu „Endrenovierung”

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