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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Das Abschleifen und Neuversiegeln des Parkett-Fußbodens kann nicht formularmäßig auf den Mieter überwälzt werden, da dies keine typische Schönheitsreparatur darstellt.<br />
<br />
LG Berlin<br />
1996-05-09<br />
62 S 394/95<br />
Stichwörter: parkettbehandlung

0 Kommentare zu „Parkettbehandlung”

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