gefragt von administrator am 30.11.1999
Beim Auszug nicht voreilig renovieren
Der Mieterverein weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hin, in dem das Gericht Mietvertragsklauseln für unzulässig erklärte, die Mietern regelmäßige Schönheitsreparaturen und auch eine Abschlussrenovierung vorschreiben (Az.: VII ZR 308/02). <br />Quelle: KSTA
