gefragt von administrator am 30.11.1999
Beweispflicht beim Vermieter!
Der Vermieter steht zuerst in der Beweispflicht, er muss nachweisen, dass das Problem nicht in von außem eintretender Feuchtigkeit oder einem Baumangel begründet ist.<br /><br />
Urteil Langericht Hamburg (Az. 307S151/2), erst nach einem entsprechendem Nachweis ist die Vermutung gerechtfertigt, dass der Mieter den Schaden z. B. durch falsches Lüften verursacht hat.
