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cjbolland hat diese Frage gestellt
Hi,
Ich bin gestern ausgezogen und habe von meinem Vermieter erfahren, dass er die gesamte Mietkaution (960 Euro) einbehält und sogar zusätzlich noch 107 Euro verlangt. Von der Kaution sollte ein Teil der Miete vom vormonat verrechnet werden, 300 Euro um genau zu sein. Auch wurde mit dem Vermieter vereinbart das die Wohnung sauber hinterlassen wird. Ich habe sie ihm Besenrein hinterlassen, das reicht ihm allerdings nicht und er will von der Kaution jemanden beauftragen der alles sauber macht. Er möchte auch alles neu Streichen lassen.

Ich habe knapp 1 Jahr in der Wohnung gelebt und komme mir etwas über den Tisch gezogen vor. Besteht eine Chance das ich mein Geld wieder sehe? Es sind immerhin noch 660 Euro nach abzug der Restmiete.

Grüße

4 Kommentare zu „Vermieter behält Kaution”

Bladder Experte! 01.12.2011 13:37

Wenn laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wurden, dann gilt "besenrein"!
Was der Vermieter dann noch alles möchte, ist völlig wurscht, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist.

Die Kaution steht allerdings erst dann in vollem Umfang zur Verfügung, wenn der Vermieter kein Sicherungsbedürfnis mehr hat.

data100data100 Profi 05.12.2011 20:06

Es komt darauf an was im Mietvertrag genau steht.
Wie Bladder schon gesagt hat wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart worden sind gilt Besen rein, starre Fristen wie z.B. Küchen, Baderäume alle 3 jahre, Wohn und Schlafräume oder auch Flure alle 5 jahre und der Rest alle 7 jahre wurden vom BGH gekippt
Urteil vom 23.06.2004 (NJW 2004, 2586) Fristenregelungen in Formularmietverträgen den Mieter unangemessen benachteiligen, da sie ihn auch mit Renovierungsverpflichtungen belasten, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen. Und dies würde bei ihnen nach 1 Jahr dann genau einer dieser Fälle sein vorrausgesetzt die starren Fristen stehen im Mietvertrag drin. Gehen Sie mal davon aus das Sie notfalls zum Gericht gehen müssen

data100data100 Profi 05.12.2011 20:09

Habe vergessen zu sagen das im letzten Fall mit den starren Fristen keine Renovierung erforderlich ist.

cjbolland 22.12.2011 00:32

Es ist jetzt schon ein paar Wochen her, und nach mehrmaligen Nachfragen bezüglich einer schriftlichen Rechnung mit aufstellung der anfallenden Kosten ist immernoch nichts dergleichen geschehen. Ich habe nun dummerweise vergessen den Dauerauftrag für die Miete zu löschen. Laut meiner Bank ist es nicht mehr möglich die überweisung rückgängig zu machen. Deshalb habe ich mit dem ehemaligen Vermieter Kontakt aufgenommen. Dieser weigert sich aber die Summe zurück zu schicken, da er sie für zusätzlich angefallene Kosten einbehält. Sprich er hat jetzt Kaution und einen Monat Miete einbehalten ohne das ich für die "Kosten" auch nur eine Rechnung gesehen habe. Ist das Verhalten meines ehemaligen Vermieters rechtens?

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