gefragt von administrator am 30.11.1999
Balkon 1
Die Blumenkästen müssen aber so befestigt sein, das diese bei starkem Wind nicht herabstürzen können, auch darf der Nachbar durch die Balkonnutzung nicht beeinträchtigt werden (Landgericht Berlin AZ 67S127/02) entschied, dass eine Mieterin ihre Balkonpflanzen zürückschneiden mußte, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons überhängen konnten!