gefragt von administrator am 30.11.1999

Balkon 1

Die Blumenkästen müssen aber so befestigt sein, das diese bei starkem Wind nicht herabstürzen können, auch darf der Nachbar durch die Balkonnutzung nicht beeinträchtigt werden (Landgericht Berlin AZ 67S127/02) entschied, dass eine Mieterin ihre Balkonpflanzen zürückschneiden mußte, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons überhängen konnten!
Stichwörter: balkon

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