Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Kündigungsfrist: Mietdauer 12 Jahre +Mieter älter 60 Jahre

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

mich beschäftigt momentan folgende Frage: ist es richtig, dass ein Mieter, der bereits länger als 10 Jahre in einem Alt-Vertrag steckt und älter als 60 Jahre ist eine Art "lebenslanges Mietrecht" besitzt und quasi unkündbar ist - somit auch Eigenbedarf nicht greift ???

Bitte um Feedback.

Grüße,
Gerd
Stichwörter: jahre + kündigungsfrist + mietdauer + mieter + älter

0 Kommentare zu „Kündigungsfrist: Mietdauer 12 Jahre +Mieter älter 60 Jahre”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net