gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundsteuer B

Welchen Abrechnungszeitraum für die Grundsteuer B kann der Vermieter geltend machen, wenn wir eine NK-Abrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 1.2.04 bis 31.1.05 bekommen haben?(die Grundsteuer B aber vom 1.1.05 bis 31.12.05. als Kopie in der NK-Abrechnung beigefügt ist - stimmt das?
Danke für Infos
Stichwörter: grundsteuer

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