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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend , ich habe folgendes Problem:

Meinen Mietvertrag habe ich am 06.08.2001 Unterschrieben , jedoch steht im Mietvertrag dass das Mietverhältnis erst am 01.09.2001 beginne.
Welcher dieser beiden Termine ist nun auf das neue Kündigungfristen Recht das genau AUCH am 01.09.2001 in Kraft getretten ist anzuwenden.
In dem Vertrag steht das ich nun nach 5 JAHREN die 6 Monate Kündigungsfrist einhalten müßte, aber es stellt sich für mich die Frage ob es noch rechtens ist, da ich es zwar so mit meiner Unterschrift vom 06.08.2001 anerkannt habe, jedoch laut Vertrag das Mietverhälnis erst am 01.09.2001 begann. Dem Tag also wo schon das neue Mietrecht galt und ich somit nur 3 Monatige Kündigungsfrist hätte.

Ich weiß dass bei Verträgen vor dem 01.09.2001 bei denen ganz klar schriftlich festgehalten wurde, dass sich die Kündigungsfrist nach 5 Jahren auf 6 Monate verlängert, das neue Kündigungsrecht NICHT greift.( Ausnahme es wären keine Angaben gewesen, dann hätte man Glück und das neue Recht würde trotzdem greifen).

Ist bißchen viel geworden aber
Was jetzt wirklich wichtig wäre wenn mir jemand sagen könnte ob das Datum der Vertragsunterschrift ( 06.08.2001) oder das Datum aus dem Vertragsinhalt das besagt das mein Mietverhältnis am 01.09.2001 beginnt gilt. Damit wäre mir jetzt sehr geholfen.

Danke schön fürs lesen.
Gruß Elke


Stichwörter: kündigungsfrist + vertrag + alten + bitte + hilfe

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist beim alten Vertrag Bitte um Hilfe”

t.arzdorf

Hallo,

ich muss mal mit einer Gegenfrage Antworten!

Wann bist Du denn in die Wohnung eingezogen?
Wenn Du am 6.8.2001 Unterschrieben hast, aber erst zum 1.9.2001 eingezogen bist, beginnt das Mietverhältnis zum 1.9.01
Vertragsrechtlich gelten die Gesetzlichen Grundlagen vom Unterzeichnungsdatum, also den 1.8.01


Gruß Timo

Elke

Hallo Timo,

also ich bin dann auch erst am 1.09.2001 eingezogen, mußte vorher nicht rein auch wenn ich schon vorher den Schlüssel hatte , da die Wohnung fertig möbliert war ( Studentenappartment). Hab mich also an das Datum im Vertrag gehalten (§2 Mietverhältnis beginnt am 1.9.2001).

Tja das ist jetzt die Frage, aber so wie du es schreibst wird es wohl das Datum sein als ich den Vertrag unterschrieben hab. Ärgerlich. <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

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