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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

es wurde hier ja schon oft ausdiskutiert, aber irgendwie habe ich zu meinem Problem keine richtige Lösung gefunden:

Ich habe vor kurzem die NK-Abrechnung für den Zeitraum 01.01.-14.06.2004 erhalten. Am 14.06.2004 bin ich ausgezogen, der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Nun hat der Vermieter 2003 den Wasserzähler nicht abgelesen und erst mit meinem Auszug den Zählerstand an den Versorger übermittelt. Angeblich sollte der Mieter aus dem Vorderhaus 2003 das Wasser ablesen, was er aber nicht gemacht hat.

Nun kommt die NK-Abrechnung, in der der Wasserverbrauch doppelt so hoch ist, wie sonst. Da der Vermieter die Wasserrechnung für 2002/2003 erst mitte 2004 erhalten hat, packt er diese einfach in die Abrechnung für 2004 mit rein. Da mitte 2004 ein Mieterwechsel stattfand, zieht er meinem Nachmieter einfach 60,- ab und setzt sie bei mir drauf.
Ich habe dann Widerspruch eingelegt und einige Fragen zur Abrechnung und dem erhöhten Wasserverbrauch gestellt, auf die der Vermieter nicht eingegangen ist.
Im Vorderhaus ist auch noch ein Gemüseladen, der seine Behältnisse und die Mülleimer mit dem Wasser im Keller reinigt (die Müllentsorgung des Ladens läuft über den normalen Hausmüll).
Nun schreibt der Anwalt des Vermieters, dass die Abrechnung rechtens sei, da die Wasserrechnung erst 2004 eingetroffen ist. Zudem sei der Vermieter nicht verpflichtet, einem erhöhten Wasserverbrauch nachzugehen. Dies sei Sache der Mieter.
In der NK-Rechnung 2003 sind nur die Vorauszahlungen an den Versorger abgerechnet worden.

Meiner Meinung nach, hätte der Vermieter die NK-Abrechnung 2003 nach erhalt der Wasserrechnung ändern müssen. In seiner ersten Abrechnung für 2003 hätte er die Vorauszahlungen nicht abrechnen dürfen. Zudem denke ich, dass der Vermieter einem erhöhten Verbrauch nachgehen muss, vor allem wenn dieser nicht nachvollziehbare Verbrauch zeitlich im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel steht.

Liege ich da richtig, oder muss ich die Rechnung zahlen?

Ach ja, im Jahr 2004 war ich kaum in meiner Wohnung (insgesamt 3-5 Tage), wofür ich auch Zeugen habe.
Stichwörter: beinhaltet + nkabrechnung + wasser

3 Kommentare zu „NK-Abrechnung 2004 beinhaltet auch Wasser aus 2003”

capo Experte!

<!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> War die Wohnung andersweitig zu vermieten? wohl kaum.
Darf dein Vermieter in dein klo schauen, um den Wasserverbrauch zu kontrollieren? Nein.
Es ist deine Pflicht als Mieter einem erhöhten Verbrauch nach zu gehen, denn nur Du kennst deine Wohnung genau. Diese Eigenverantwortung darf man doch erwarten, oder nicht? <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Der mieter hat jedoch ein Verschulden an der späten Abrechnung. (genauer: Gehilfe) Damit ist trotzdem 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum also 31.12.2004 diese Abrechnung gelaufen.
(Angaben ohne Gewähr. Für eine klage empfehle ich einen RA)
Capo

Netzfahnder

... Es ist deine Pflicht als Mieter einem erhöhten Verbrauch nach zu gehen, ...
[/quote:d682f]

Erstmal danke für deine Antwort, ich dachte mir schon sowas.
Den erhöhten Wasserverbrauch habe ich aber nicht zu verantworten, sondern wahrscheinlich die Mieter im Vorderhaus und der Ladenbesitzer.
Die anderen Mieter haben im Sommer mehrmals ein großes Planschbecken für die Kinder befüllt und der Ladenbesitzer hat seine Behälter gereinigt.

capo Experte!

okay, du hast es nicht zu verantworten; aber die pflicht, zu überwachen, um das mal so salopp zu formulieren. Bei einer Abrechnung über qm spielt es zwar eine Rolle, ob ein planschbecken gefüllt wird, oder nicht, aber mit dieser überwachung ist ein Rohrbruch oder ähnliche 'sinnlosen' Verbräuche (Leckgeschlagene Leitung, defekter Schwimmer in der Toilette, sodass die Spülung durchläuft,...) gemeint.
Bei den Planschbecken zählt das als "Mietergemeinschaft" und die Kosten sind entsprechend der Abrechnung zu tragen. (Also nach qm)

Bei dem Ladenbesitzer bin ich mir nicht sicher, da das als Gewerbe läuft und weder denselben Mietzins zahlt, als auch andere Vereinbarungen hat. Dass man Gewerbe und Miete zusammenlegen kann, war mir neu. Beim Wasserverbrauch muss der genaue Verbrauch genommen werden, ist das nicht möglich, erinnere ich mich, irgendetwas von einem Faktor gelesen zu haben. (Dieser Faktor richtet sich nach dem Gewerbe und den Mitarbeitern, denke ich.

Vielleicht gibt's hier im Forum ja noch einen Fuchs, der das weiß.

Gruß,
Capo

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