gefragt von administrator am 30.11.1999

fristlose kündigung

hallo zusammen

wir nun seit fast 6 Monaten in einem 12 Familienhaus (Altbau). Nachdem wir in die Wohnung eingezogen sind, haben wir mehrere Mängel festgestellt (undichte Fenster, alte abgelaufene Teppichböden, mehrere gebrochen Fliesen, total rauhe und dreckige Badewanne). Vor ca. 4 Wochen ist die Heizung im Kinderzimmer einfach so runtergefallen, der Vermieter meinte nur da legen wir halt Holzklötze drunter. Bis heute war niemand da der das repariert hat. Auch die anderen Mängel will er nicht beseitigen.

Nun ist es so, das im Hausgang eine Fliese geklaut wurde und in der Wand ein im Durchmesser ca. 50 cm großes Loch ist. Desweiteren hören die Nachbarn über uns bis Nachts um vier Uhr laute Bass Musik. Die Vermieterin meinte nur sie könne gegen das alles nix machen, ich solle die Polizei holen! Dann gestern Nachmittag schellte es an der Tür, als ich aufmachte stand die Vermieterin schreiend vor mir und meinte ich hätte die Fliese geklaut und das Loch in die Hauswand geschlagen. Als ich ihr sagte, das ich es nicht war, meinte sie dann war es eben ihr Freund, der kam dann auch dazu. Den beschuldigte sie dann auch um meinte aus welchem asozialen Hause er den komme. Dann kam sie plötzlich einfach so mit zwei Bierflaschen auf meinen Freund zugerannt. Und meinte das sie nicht mehr die Polizei ruft, sondern andere Leute schicken wird, die uns fertigmachen.

Jetzt meine Frage kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen? Gibt es dazu einen Gesetzestext?

Danke
Stichwörter: fristlose + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
Vor der Unterschrift unter einem Mietvertrag wird die Wohnung besichtigt. Abgelaufene Teppichböden sind bei einer leeren Wohnung doch wunderbar zu erkennen. Oder auch kurz gesagt, gemietet wie besichtigt. Versucht mit dem Vermieter über einzelne Punkte zu ewdwn.

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