Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einen schönen Guten Tag,

ich habe eine Frage:

Ich bin im März aus meiner alten Wohnung ausgezogen und bin nach Hannover gezogen. Dort habe ich mich jetzt selbständig gemacht. Aus diesem Grund musste ich schnell aus meiner alten Wohnung raus, um meine neue Arbeit so schnell wie möglich zu beginnen. Mir wurde vom Wohnungsbau gesagt, dass ich alle Tapeten abmachen und neu streichen soll. Das Problem an dieser ganzen Sache ist, dass meine Vormieter immer wieder neue Tapeten hinzugefügt haben und es sehr schwer war die alten abzumachen. Es waren 3 Tapetenschichten. Die Frage ist nun wieso muss ich alle abmachen obwohl die Vormieter einfach neue draufgemacht hat? Der Wohnungsbau war mit dem was ich gemacht habe nicht zufrieden. Ich habe dann dem Wohnungsbau zugestimmt, dass sie einen Maler beauftragen und er die Renovierung durchführt. Ich habe nachgefragt wie teuer das werden könnte. Als Antwort habe ich ungefähr 1000€ bekommen. Ich stimmte dem zu. Nun habe ich eine Rechnung erhalten mit einem Betrag von 1800€. Dies stimmt überhaupt nicht mit der Abmachung überein. Leider war die Abmachung auch schriftlich festgehalten worden. In Hannover fragte ich einen Maler, den ich kannte, und er sagte mir das es überteuert wäre.
Ich bin nicht bereit diese Hohe Summe zuzahlen, sondern nur die 1000€.

Als ich in die Wohnung eingezogen bin, wurde sogar die Decke mit Tapete bezogen, obwohl nach meiner Erkenntnis nicht erlaubt ist. Ich habe den Vormieter gefragt und er meinte, wenn ich ausziehe soll ich die Tapete abmachen und er kümmert sich drum. Jetzt sagt er mir, wieso ich diese Wohnung so übernommen habe, obwohl ich wußte das die Decke mit Tapete überzogen war.

Mir wurde aber letztens von zwei von aneinander unabhängigen Bekannten gesagt, das es seit 2007 ein Gesetz gibt, indem steht, dass der Vermieter für alle Renovierungen aufkommen muss. Ich bin leider im Mietrecht etc. nicht der fitteste. Ist da was dran?
Und wie kann ich dagegen ankämpfen, damit ich nur höchstens 1000€ zu zahlen habe?

Mit freundlichen Grüßen

TommyTom
Stichwörter: rechnung + maler

1 Kommentar zu „Rechnung vom Maler”

Susanne Experte!

Grundsätzlich geht es darum, was in Deinem Mietvertrag steht bezüglich der Schönheitsreparaturen!
Es ist erst mal egal, wie die Wohnung übernommen wurde und wer was gemacht hat.

Was Du gehört hast ist so nicht richtig.
Es hat in der letzten Zeit diverse Urteile des Bundesgerichtshofes gegeben, die sich auf die Rechtmässigkeite von mietvertraglichen Klauseln zu Schönheitsreparaturen beziehen. Um da eine Aussage machen zu können, musst Du entweder die Klauseln hier mal posten oder den alten Mietvertrag prüfen lassen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.