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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

kann ich als Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten zur Gartenpflege (Hecken, Bäume Sträucher schneiden) verpflichtet werden und gilt auch hier nur Unkraut jäten und Rasen mähen?
Beauftragt der Vermieter für die Schnittarbeiten einen Gärtner kann er dann die Kosten auf mich abwälzen?

Angelika
Stichwörter: verpflichtet + gartenpflege

0 Kommentare zu „Zur Gartenpflege verpflichtet?”

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