gefragt von administrator am 30.11.1999

Defekter Durchlauferhitzer im Bad !

Wir haben zur Zeit im Bad einen defekten Durchlauferhitzer, und
somit kein warmes Wasser zum Duschen, Baden und Händewaschen.
Wer ist in unserer Mietwohnung für die Reperatur des Durchlauferhitzers
zuständig, der Vermieter oder der Mieter?
Stichwörter: bad + defekter + durchlauferhitzer

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