gefragt von administrator am 30.11.1999

untermieter

ich war untermieter bis 09.2003 in einer Wohnung, die danach gekündigt wurde. Ich habe die Abrechnungskosten ( Brief von der Hausverwaltung an dem damaligen Mieter, von dem ich dann untergemietet hatte) im Dezember 2004 erhalten, also mehr als 12 Monate nachdem die Ablesung stattgefunden hatte. Jedenfalls habe ich um die genaue Rechnung von der Heizungsfirma gebeten, da mir nur der Brief von der Hausverwaltung nicht glaubwürdig schien, und die habe ich erst im März 2005 erhalten. Muss ich überhaupt noch etwas zahlen? Ich war bei keiner Ablesung dabei (nicht als ich eingezogen bin, nicht als ich ausgezogen bin) und jetzt werden 800 Euro Nachzahlung verlangt. Hilfe!
Stichwörter: untermieter

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